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Thema: PV Anlage Trennungsabstand


Alle Beiträge
PV Anlage Trennungsabstand, jens, 20.11.11
PV-Anlage soll Blitzschutzanlage überbauen - Tren..., Gerhard Wolff, 21.11.11
Blitzschutz und PV, Frank, 20.12.22
super beitrag, karin, 23.11.11
Trennungsabstand, Dipol, 25.12.22
km 0,5 oder 1 ohne Zwischenwert?, Gast, 29.08.23
km 0,5 oder 1 ohne Zwischenwert?, Dipol, 30.08.23

Thema: PV Anlage Trennungsabstand
Name: jens
Datum: 20.11.11
Nachricht:

Hallo liebe Teilnehmer !

Ich plane gerade eine PV Anlage für ein Schuldach ,diese Schule hat eine Blitzschutzanlage nach BSK 3 noch ziemlich neuwertig. Es ist ein Ziegeldach.
Ich möchte von oben nach unten und von links nach rechts die ganze Süddachfläche
nutzen und den Blitzschutz überbauen Der dort zuständige Brandschutzmann der Gemeinde will es nicht zulassen,da ein Trennungsabstand seiner Meinung gefordert ist.
Was sagt Ihr dazu?????
Bitte um Infos

Thema: PV-Anlage soll Blitzschutzanlage überbauen - Trennungsabstände
Name: Gerhard Wolff
Datum: 21.11.11
Nachricht:

Hallo Jens,

danke für deinen interessanten Beitrag. Daraus spricht leider (fast) tägliche Praxis...

Bei der weiteren Kommentierung gehe ich davon aus, dass die Schule weiterhin als solche genutzt wird und keine Nutzungs-Umwidmung in irgend ein untergeordnetes Zweck-Gebäude ohne spezielle Anforderungen an den Blitz- und Brandschutz vorgenommen werden soll.

Zunächst ein Lob an den "Brand-Schutzmann" der Gemeinde! Er hat seine von ihm übernommene Verantwortung verstanden und lebt diese. Er hat rechtzeitig die "Notbremse" gezogen.

Die Anforderung, seinerzeit ein fachgerechtes Blitzschutz-System auf der Schule zu errichten und zu betreiben, hatte sicher seinen Sinn (Landesbauordnung, Brandschutz, Personenschutz (Schüler, Lehrer, Eltern und andere Menschen, die sich dort aufhalten,usw.)).

Eine Überbauung einer vorhandenen Blitzschutzanlage führt in nahezu allen Fällen zu deren Nicht-Funktion und Unwirksamkeit. Wer haftet in diesem Fall nach einem "Blitztreffer" für Sach- und Personenschäden? In der Regel derjenige, der den vormals vorhandenen Schutz außer Kraft gesetzt und unwirksam gemacht hat und/oder der dies zugelassen oder veranlasst hat. Dies gilt auch bei einer Überbauung mit einer PV-Anlage.

Also: Bevor irgendwelche Flächemnoptimierungen für die geplante Generatorfläche vorgenommen werden, ist - gegebenenfalls unter Einbeziehung des Auftraggebers der PV-Anlage - eine geeignete Blitzschutz-Fachkraft oder Elektro-Fachkraft hinzuzuziehen, idealerweise der Errichter der Bestandsanlage. In Zusammenarbeit zwischen Blitzschutz-/Elektro-Fachkraft, PV-Planer, PV-Errichter und Blitzschutz-Prüfer ist unter Einbeziehung der relevanten aaRdT eine objektgerechte Fachplanung durchzuführen. Eine auf solche Weise fachgerecht errichtete PV-Anlage wird die obligatorische Inbetriebnahme-Prüfung mängelfrei bestehen können.

Hinweis: Die Wechselrichter sind drehstromseitig mit Fehlerstromschutzschaltern Typ B (Allstrom-sensitiv) in die vorhandene Starkstrom-Infrastruktur einzubinden. Weiterhin sind geeignete Überspannungsschutzeinrichtungen den einschlägigen Errichtungsbestimmungen in DIN VDE 0100-534 folgend zu installieren. Beides wird aus vorgeschobenen Kostenbetrachtungen meist "vergessen".

Jede vom fachgerechten Handeln abweichende Planung, Ausführung und Prüfung - auch, wenn dies hier und da gelebte Praxis geworden sein sollte - kann kein Mangel-freies Gewerk zum Ergebnis haben. Mit allen Konsequenzen.

Auf Wunsch gern weitere Details dazu.

Gruß!

Gerhard Wolff

Thema: Blitzschutz und PV
Name: Frank
Datum: 20.12.22
Nachricht:

Die Norm sagt " wenn möglich PV-Anlage
nicht mit dem Blitzschutz verbinden und
Trennungsabstände einhalten".
Dann kommen umlaufende
Blechverkleidungen in die Quere, die
auch korrekterweise mit dem BS verbunden
sind und machen es recht unhandlich.
Die vermeintliche Lösung, überall Typ 1
Ableiter einzusetzen, bringt den
Blitzstrom u.U. ins Gebäude.
Wie, kann man einen einmal in ein AC-
Leitung eingekoppelten Strom wieder
auskoppeln?

Wie funktioniert das mit dem Verlegen im
Schirm / gschlossenen Kanal, der
Verbindung zum Blitzschutz, genau?

Thema: super beitrag
Name: karin
Datum: 23.11.11
Nachricht:

danke für diesen tollen korrekten
beitrag, leider ist es tagtäglich so,
daß pv firmen nur an ihr geschäft denken und die gesamten dachflächen restlos ausbauen, den blitzschutz komplett überbauen, auch bei einfamilienhäusern
denkt kaum einer an den geforderten trennungsabstand,, muß der trennungsabstand bei ziegeldach eingehalten werden oder nicht????

mfg karin aus der oberpfalz

Thema: Trennungsabstand
Name: Dipol
Datum: 25.12.22
Nachricht:

Solarteure sind gewöhnlich keine Blitzschutzfachkräfte und außerstande die Funktion und Normkonformität bestehender Blitzschutzsysteme zu prüfen oder gar die Trennungsabstände individuell nach IEC 62305-3 zu berechnen.

Für die zahlreichen DIY erstellten Anlagen trifft das ebenfalls zu. In der Energiewende drehen sich die meisten Beiträge in Foren um den Schwerpunkt wie man die Dächer maximal belegt und dann sind nur noch Direktverbindungen mit dem LPS gemäß Beiblatt 5 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) möglich.

In TA-Berechnungen ist für feste Stoffe ein km von 0,5 anzusetzen und dieser Koeffizient gilt selbstredend auch für mit Ziegel gedeckte Dächer.


Thema: km 0,5 oder 1 ohne Zwischenwert?
Name: Gast
Datum: 29.08.23
Nachricht:

Es ist richtig das für Beton, Ziegel und
Holz ein km von 0,5 angesetzt wird.
Ich plane einen Blitzschutz Klasse 3 mit
>3 Ableitungen und einer Ableitungslänge
von 20m. Meine Module haben zum
Blitzableiter 40cm Luftabstand und die
Kriechstrecke vom Montagehaken bis
Blitzableiter beträgt 75cm. Der
geringste(?) Widerstand besteht aus 40cm
Ziegel und 8cm Luft bis zum Modul? Kann
man über eine Verhältnisgleichung einen
km Zwischenwert ermitteln? Oder gibt es
für PV-Module mit Ihren Überständen
bereits Werte?
Thema: km 0,5 oder 1 ohne Zwischenwert?
Name: Dipol
Datum: 30.08.23
Nachricht:

Die Planung und Ausführung von Blitzschutzsystemen ist dafür qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten, welche die Berechnung der Trennungsabstände nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) beherrschen. Die Fragen zeigen auf, dass die nötige Fachkenntnis fehlt und vor Ort eine Blitzschutzfachkraft erforderlich ist. Äußerer Blitzschutz ist auch nur noch zusammen mit Innerem Blitzschutz mit Blitzschutzpotentialausgleich und energetisch koordiniertem Überspanungsschutz aller Energie- und TK-Leitungen zulässig, siehe hierzu NAV § 13 und TAB.

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