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Grundsätzliches
Der Fundamenterder ist in DIN 18014 beschrieben. Er muß als geschlossener Ring in den Fundamenten oder in der Bodenplatte verlegt werden, bei Gebäuden mit größerem Umfang sollte die umspannte Fläche durch Querverbindungen in Felder von etwa 20 m * 20 m aufgeteilt werden.
Die Aufteilung in Felder von etwa 20 m * 20 m ist eine Forderung, die im Regelfall zu erfüllen ist und von der nur in begründeten Einzelfällen abgewichen werden darf.
Die Begründung muß der ausführende Unternehmer nachvollziehbar protokollieren.
Sind die Fundamente oder die Bodenplatte nach unten isoliert oder wird eine stahlfaserarmierte Bodenplatte oder Walzbeton verwendet, dann muß entschieden werden, ob zusätzliche oder andere Erder eingebaut werden müssen. Der Fundamenterder ist Bestandteil der elektrischen Anlage hinter dem Hausanschlußkasten oder einer entsprechenden Einrichtung im Gebäude. Er kann auch als Blitzschutz-Fundamenterder genutzt werden, wenn die in den entsprechenden Normen enthaltenen Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Verlegung des Fundamenterders muß also in jedem Fall, sei es bei Gebäuden mit oder ohne Blitzschutzanlage, mindestens durch elektrotechnisch unterwiesene Personen erfolgen. Ob und inwieweit ein Hochbaupolier die für diesen Fall erforderliche Aufsicht über Bauhandwerker als verantwortliche Elektrofachkraft übernehmen darf, kann hier nicht beurteilt werden.
In den Vorschriften und Normen zum Fundamenterder werden keine Aussagen über die fachliche Qualifikation der Ausführenden gemacht. Die Planung und Bauüberwachung muß durch den Architekten bzw. Fachingenieur erfolgen, der entsprechend seinem Werkvertrag nach § 631 BGB sowohl für die sorgfältige Auswahl der ausführenden Fachfirma als auch für die Überwachung der Ausführung verantwortlich ist.
In diesem Beitrag werden die Erfahrungen der täglichen Blitzschutzpraxis und bewährte Methoden zur Errichtung von Erdungssystemen aufgezeigt, die die heutigen Anforderungen erfüllen.
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