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7. ÜBERWACHUNGSPHASE
Vor dem Hintergrund, daß die zahlreich eingesetzten Überspannungsschutzgeräte der Anforderungsklasse D keine Fernüberwachung bieten, ist eine regelmäßige Überprüfung aller Überspannungsbauteile durchzuführen. Diese Prüfung wird mit Ableitprüfgeräten zur Kontrolle der Ansprechspannung der Überspannungsschutzgeräte durchgeführt. Außerplanmäßige Prüfungen werden immer dann fällig, wenn Schutzgeräte der Anforderungsklassen B und C Funktionsstörungen an die übergeordnete Leittechnik signalisiert haben. In solchen Fällen sind die Schutzgeräte durch auftretende Blitzströme bzw. Überspannungen in ihrer Funktion beeinträchtigt. Die Möglichkeit, daß hierbei die nachgeschalteten Feinschutzgeräte ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen sind, ist dabei nicht auszuschließen, so daß außerplanmäßige Funktionsprüfungen notwendig werden.
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