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1. Einführung
Gebäude und deren Inhalt können durch unmittelbaren Blitzschlag „direkter Blitzschlag“ oder durch Blitzschlag in der Umgebung „indirekter Blitzschlag“ Schaden erleiden.
Direkte Blitzschläge in Gebäude treten zwar wesentlich seltener auf als indirekte Blitzschläge, jedoch ist das Schadensausmaß erheblich höher.
Durch direkte Blitzschläge entstehen Brände, Explosionen (zündender Blitz) oder Schäden am und im Gebäude durch Auswirkungen des eingeprägten Blitzstromes (nicht zündender Blitz).
Ein nach Norm DIN V ENV 61024-1 (VDE V 0185 Teil 100) geplantes und errichtetes Blitzschutzsystem wird weitgehend Schäden an den geschützten baulichen Anlagen verhindern.
Personen sind dadurch geschützt, dass sie nicht direkt vom Blitz getroffen werden können und durch Schäden an den baulichen Anlagen (z.B. Brand) nicht zu Schaden kommen.
Die Kosten für den „Äußeren Blitzschutz“ eines Ein- oder Mehrfamilienhauses liegen in der Regel zwischen 1,0% -1,5% der Gesamtbaukosten.
Hinzu kommen die Kosten für den „Inneren Blitzschutz“, die bei Wohnhäusern deutlich geringer sind.
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