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fachartikel |
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Blitze - Gefahren, Schutzmaßnahmen
Branddirektion München, Sachgebiet Blitzschutz
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7. Blitzschutzanlage
Wenn die Bauherren wüßten, wie kostengünstig eine Blitzschutzanlage bei einem Neubau ist, würden sicherlich heute die meisten Neubauten eine
Blitzschutzanlage erhalten.
Für die Elektroanlage muß ein sogenannter Fundamenterder in der Bodenplatte oder im Streifenfundament verlegt werden.
Über eine Anschlußfahne ist der Fundamenterder mit dem Potentialausgleich des Hauses verbunden. Dieser Fundamenterder kann zugleich als Erdung
für die Blitzschutzanlage verwendet werden.
Für eine Blitzschutzanlage bei einem Neubau brauchen lediglich die erforderlichen Anschlußfahnen von
diesem Fundamenterder in der Betonwand bis über das Erdniveau verlegt zu werden. Die Mehrkosten für diese Anschlußfahnen bewegen sich
zwischen DM 100,- und DM 200,-. Je nach Größe des Hauses wird die Errichtung der äußeren Blitzschutzanlage durch eine Fachfirma dann nur noch
ca. DM 1500,- bis DM 3000,(für ein normales Einfamilienhaus) kosten. Eine ordnungsgemäß errichtete Blitzschutzanlage schützt nicht nur das
Gebäude vor Beschädigung oder Zerstörung, die Blitzschutzanlage bedeutet vor allem für die Personen und die elektrischen Einrichtungen im Haus
eine Sicherheit vor den Auswirkungen eines Blitzschlags. Keine Versicherung wird die Aufregung, die Ängste und den Ärger, die durch Blitzschlag bei
einem Gebäude ohne Blitzschutzanlage entstehen, übernehmen oder ersetzen.
Beim Aufziehen eines Gewitters sollte man, falls das Stromnetz und
die elektronischen Verbraucher nicht durch sogenannte Überspannungsschutz-Geräte geschützt sind (innerer Blitzschutz ist nicht vorhanden), die
Antennenleitung und die Netzstecker aller elektronischen Geräte (Fernseher, Videogerät, PC, Waschmaschine, Spülmaschine, Trockner, usw.) aus
der Steckdose ziehen. Nahezu alle diese Geräte sind sehr empfindlich gegen Überspannung, daher kann schon die Überspannung eines in 2 Kilometern
im Umkreis einschlagenden Blitzes diese Geräte zerstören. Die Versicherungen ersetzen solche Schäden nur, wenn diese sogenannten
Überspannungsschäden ausdrücklich mitversichert sind oder eine eigene Versicherung dafür abgeschlossen wurde.
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