3. PROJEKTPHASE I
Feststellung der baulichen Gegebenheiten
Vor Beginn aller Planungsmaßnahmen sind bauliche Gegebenheiten, Installationen, elektrotechnische Einrichtungen und die Nutzung des Objekts festzustellen. Sowohl für die Istaufnahme als auch für die Sollkonzeption ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, dem Planer und allen anderen maßgeblich beteiligten Fachgewerken zwingend erforderlich.
3.1 Lageplan
Bild 2:
Lageplan
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3.2 Nutzung des Gebäudes
An die Ausfallsicherheit des gesamten Verbundsystems werden sehr hohe Anforderungen gestellt. So werden beispielsweise alle informationstechnischen Daten redundant geführt. Daher stellt der neue Bauabschnitt B eine Ergänzung zum bestehenden Gebäudekomplex dar. Externe Daten des jeweiligen Kunden werden geprüft, verarbeitet, gespeichert und dem Auftraggeber wieder zur Verfügung gestellt.