5. AUSFÜHRUNGSPHASE
5.1 Fundamenterdung
Zur Verwirklichung eines geringen Erdungswiderstandes ist der Fundamenterder aus verzinktem Bandstahl 30 x 3,5 mm mit einer Maschenweite von 10 x 10 m in die Sauberkeitsschicht B15 des Unterbodens verlegt. Alle 3 m ist der Bandstahl mit der Bewehrung verklemmt. Alle Kreuzungspunkte des Fundamenterders sind grundsätzlich verschweißt (Schweißnaht > 10 cm). Diese Maßnahmen sind erforderlich, da gemäß DIN VDE 0141 erhöhte Sicherheitsanforderungen an den Fundamenterder bei Verwendung als Betriebs- und Schutzerder gestellt werden (4 Trafozellen mit jeweils 830 kVA).
Bild 4:
Fundamenterder
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Bild 5:
Erdungsfestpunkt, mit Fundamenterder und Schirmkäfig verbunden
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Um kurze Anschlußlängen, insbesondere zum Betriebs- und Schutzerdungssystem, zu gewährleisten, werden alle 5-10 m isolierte Anschlußfahnen (NYYI 50 mm²) aus der Sauberkeitsschicht herausgeführt. Die isolierte Leitung ist mittels wasserdichter Durchführung nach DIN 18195 Teil 9 in das Gebäude hineingeführt, an den Schirmkäfig angeschlossen und durch einen Erdungsfestpunkt aus nichtrostendem Stahl (Werkstoff 1.4571) mit der Potentialsammelleitung verbunden.
Bild 6:
Anschlußfahne aus Sauberkeitsschicht
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Bild 7:
Wasserdichte Durchführung nach DIN 18195 Teil 9
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