5. AUSFÜHRUNGSPHASE
5.2 Gebäudeüberschreitende Leitungen
Zwischen dem oberirdischen Gebäude A und dem unterirdischen Gebäude B sind zwei redundante nachrichtentechnische Verbindungen mit je 4 x 4 PE-Leerrohren, eine Mittelspannungstrasse (20 kV) und eine Wasserzuleitung verlegt. Sämtliche Trassen laufen parallel und haben mindestens einen Kreuzungspunkt. Um eine gegenseitige Beeinflussung dieser Trassen auszuschließen, sind folgende Forderungen zu erfüllen:
- Mindestabstand der einzelnen Trassen zueinander: 1,5 m
- Mindestabstand der Mittelspannungstrasse und der nachrichtentechnischen Verbindung 3 m
Bild 8:
Kreuzungspunkt energie- und informationstechnischer Leitungen
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Die Abstände lassen sich realisieren, indem die Wasserzuleitung zwischen diese beiden Leitungswege plaziert wird. Selbst unter Langzeitbeeinflussungen ist somit keine Beeinträchtigung der Datenübertragung zu erwarten. Aus wirtschaftlichen Gründen kann eine Verlegung in bewehrten Wannen bzw. in Schirmrohren nicht realisiert werden. Zwischen den Gebäuden ist daher zum Schutz vor direkten Blitzeinschlägen in das Erdreich ca. 30 cm oberhalb der Schutzrohre ein nichtrostender Schirmerder (Ø 10 mm, Werkstoff 1.4571) verlegt. Alle 10 m sind Querverbindungen ausgeführt. Zusätzlich eingebrachte Tiefenerder bewirken niedrige Impedanzwerte. Hierdurch werden Einkopplungen in die Energiekabel und Ausgleichsströme im äußeren Schirm von Signalkabeln vermieden, die unter Umständen Datenverfälschungen zur Folge haben könnten. Das einheitliche Erdungspotential der Gebäude A und B gewährleistet einen sicheren und störungsfreien Betrieb.
Unerwünschte Einkopplungen in den Signalpfad werden minimiert, da alle kupfergebundenen DV-Leitungen geschirmt ausgeführt sind und gleichzeitig beim Ein- und Austritt in die Gebäude A und B in Überspannungsschutzmaßnahmen einbezogen sind. Die nachrichtentechnischen Rohrbündel sind am Gebäudeeintritt mit einer geschirmten Kabeldurchführung eingeführt.
Bild 9:
Kabeldurchführung vor Einbau
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Bild 10:
Montierte Kabeldurchführung
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An Kreuzungspunkten der Trassen Nachrichtentechnik / Mittelspannung können die Mindestabstände nicht eingehalten werden. Daher sind die Mittelspannungskabel hier in 10 m langen Schirmrohren verlegt. Dieser Objektschirm soll niederfrequente Beeinflussungen der Mittelspannungstrasse 20 kV (50 Hz) auf die kupfergebundenen DV-Leitungen im ausreichenden Maße dämpfen. Aus Sicherheitsgründen sind für beide Trassen verschiedene Wege vorgesehen. Durch eine weitgehende räumliche Trennung wird die Wahrscheinlichkeit einer gleichzeitigen Beeinträchtigung durch äußere Einflüsse auf ein Minimum reduziert.